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Stichwort English Beschreibung
Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung German ordinance on insurance brokerage and consultancy Gesetzesgrundlage dieser Verordnung sind die §§ 11a, 34d und 34e der Gewerbeordnung. Es handelt sich bei der Verordnung um Berufsregeln für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater. Sie gliedert sich in 7 Abschnitte. Der erster Abschnitt bezieht sich auf die vorgeschriebene Sachkundeprüfung (Grundsatz, Prüfungsausschuss der IHK, Prüfungsverfahren und Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen). Im Anhang 1 befindet sich ein Katalog zu den inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung. Anhang 2 enthält das Muster einer Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Prüfung. Der zweite Abschnitt behandelt die Ausführungsbestimmungen zu dem in der GewO vorgeschriebenen Vermittlerregister, das in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu führen ist. Im dritten Abschnitt werden Einzelheiten zum Unterhalt einer Haftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater geregelt. Der vierte Abschnitt enthält die Informationspflichten, denen Versicherungsvermittler und Versicherungsberater gegenüber Versicherungsnehmern nachzukommen haben. Im fünften Abschnitt werden die Sicherheiten geregelt, die Versicherungsmakler und -berater für den Fall erbringen müssen, dass Zahlungen an Versicherungsgesellschaften über sie abgewickelt werden. Darauf beziehen sich auch Aufzeichnungspflichten und Prüfungen, denen sich Versicherungsmakler und -berater unterziehen müssen. In Abschnitt 6 sind die Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aufgelistet, die sich aus Verstößen gegen die Verordnung ergeben. Der letzte Abschnitt enthält Schlussbestimmungen, insbesondere auch Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit von Industrie- und Handelskammern.

Die Verordnung ist vergleichbar mit der MaBV, soweit sie sich auf Immobilienmakler bezieht. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass bei Immobilienmaklern keine Vorschriften für einen abzulegenden Sachkundenachweis existieren.